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Rechtsextremismus ist eine politische Auffassung, die den demokratischen Verfassungsstaat durch eine völkisch oder rassisch defnierte Volksgemeinschaft ersetzen will.
Rechtsextremisten verneinen die fundamentale Gleichheit der Menschen. Menschen seien durch biologische oder kulturelle Herkunft soweit vorgeprägt, dass eine friedliche, gleichberechtigte Koexistenz unter ihnen unmöglich ist.
Rechtsextremisten streben eine Art der Volksgemeinschaft an, in der die sozialen Unterschiede der Menschen eines Volks aufgehoben oder irrelevant sind. Die genaue Form dieser Gemeinschaft kann variieren, meist wird sie aber nur vage umrissen. Institutionen wie ein Mehrparteiensystem oder eine demokratische Opposition werden als die Volksgemeinschaft zersetzend abgelehnt.
Der Begriff des Extremismus selbst ist allerdings sinnlos, wenn er nicht wie in Deutschland einer freiheitlich demokratischen Grundordnung gegenübergestellt wird, die er fundamental verletzt.
Der Verfassungsschutz verwendet als Arbeitsdefinition: eine unterschiedliche ausgeprägte nationalistische, rassistische oder staatsautoritäre bis totalitäre Weltanschauung, die im Gegensatz zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht.
Die Abgrenzung zum Rechtsradikalismus ist relativ unklar. Meist werden die Begriffe in der Alltagssprache so genutzt, dass der Radikalismus weniger extrem sei oder ohne Gewalt auskomme. Da sich die Bezeichnung Rechtsradikalismus letztlich aber auf ein politisches Ziel und keine Methode erstreckt, wird diese Unterscheidung von der Wissenschaft meistens verworfen.
Quelle: http://www.wikipedia.org